Google Bewertungen löschen lassen: Wann es geht und wie Sie vorgehen

Reihe von fünf Sternen, bei der sich der erste Stern auflöst

Eine einzelne Ein-Stern-Bewertung ohne Text kann bei einem kleinen Betrieb den Schnitt spürbar drücken – und damit die Sichtbarkeit im Google Unternehmensprofil. Das Ärgerliche daran: Oft stammt sie von jemandem, der nie Kunde war.

Die gute Nachricht ist, dass sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren deutlich zugunsten der Bewerteten verschoben hat. Dieser Beitrag zeigt, welche Bewertungen angreifbar sind und wie Sie vorgehen.

Welche Bewertungen lassen sich löschen?

Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig. Wer schlecht bedient wurde und das sachlich schildert, darf das – auch hart. Angreifbar sind vor allem diese Fälle:

  • Kein Kundenkontakt. Der häufigste und rechtlich stärkste Grund. Der Bewerter war nie Kunde, hatte nie Kontakt zur Leistung.
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen. Nachprüfbar falsche Angaben – „Der Termin wurde nie eingehalten“, obwohl er stattfand.
  • Schmähkritik und Beleidigungen. Wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Herabsetzung der Person.
  • Verwechslung. Die Bewertung gilt erkennbar einem anderen Betrieb oder Standort.
  • Wettbewerbsverstöße. Bewertungen von Konkurrenten oder gekaufte Fake-Rezensionen.
  • Vertrauliche Inhalte. Namen von Mitarbeitern, Gesundheitsdaten, Details aus einem laufenden Verfahren.

Nicht angreifbar sind Meinungsäußerungen, auch scharfe. „Ich fand das Essen schlecht und komme nicht wieder“ ist geschützt, egal wie sehr es schmerzt.

Was das BGH-Urteil von 2022 geändert hat

Die zentrale Entscheidung ist das BGH-Urteil vom 9. August 2022 (Az. VI ZR 1244/20). Davor standen Unternehmen vor einem kaum lösbaren Problem: Sie sollten beweisen, dass jemand nicht Kunde war.

Der BGH hat die Prüfungslast verschoben. Legt das betroffene Unternehmen substantiiert dar, dass kein Kundenkontakt bestand, muss Google die Sache ernsthaft untersuchen: den Bewerter kontaktieren und Belege einfordern – Rechnungen, Buchungsbestätigungen, Terminnachweise. Bleiben diese aus, ist Google zur Löschung verpflichtet. Standardisierte Textbausteine als Antwort reichen seither nicht mehr.

Ergänzt wird das durch den Digital Services Act, der Plattformen zu nachvollziehbaren Melde- und Beschwerdeverfahren verpflichtet.

Wichtig für die Praxis: „Substantiiert“ heißt konkret. Nicht „die Person kenne ich nicht“, sondern: kein Eintrag im Kundenkonto, keine Rechnung auf diesen Namen, kein Termin im Kalender, kein passender Vorgang im Zeitraum. Diese Aufzählung ist der Unterschied zwischen einer abgelehnten und einer erfolgreichen Meldung.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Dokumentieren. Screenshot mit Datum, Profilname, Sternzahl und vollständigem Text. Bewertungen verschwinden manchmal oder werden geändert – ohne Beleg steht man später ohne Grundlage da.
  2. Prüfen, was vorliegt. Tatsachenbehauptung oder Meinung? Kundenkontakt möglich oder ausgeschlossen? Das entscheidet über die Argumentation.
  3. Über das Unternehmensprofil melden. Bewertung aufrufen, Drei-Punkte-Menü, „Als unangemessen melden“. Den Meldegrund passend wählen und den Sachverhalt knapp und konkret schildern.
  4. Nachfassen. Wird abgelehnt, ist das kein Endpunkt. Über das Google-Beschwerdeformular lässt sich der Fall erneut vorlegen – dann mit ausdrücklichem Verweis auf die Prüfpflicht.

Rechnen Sie mit mehreren Tagen bis Wochen pro Durchlauf. Die erste automatisierte Ablehnung ist eher Regel als Ausnahme.

Neu seit April 2026: Transparenz über Löschungen

Google zeigt seit dem 26. April 2026 die Anzahl gelöschter Bewertungen öffentlich an. Das verändert die Strategie: Wer wahllos jede unliebsame Rezension meldet, produziert eine sichtbare Löschzahl, die Kunden misstrauisch macht.

Sinnvoll ist deshalb selektives Vorgehen – die klar rechtswidrigen Fälle angehen, den Rest über Antworten und neue Bewertungen ausgleichen.

Antworten statt löschen

Bei berechtigter Kritik ist die Antwort das bessere Werkzeug. Sie ist öffentlich, und sie wird von künftigen Kunden gelesen – oft aufmerksamer als die Bewertung selbst.

Was funktioniert: zeitnah antworten, sachlich bleiben, den Punkt aufnehmen statt abzuwehren, eine konkrete Lösung anbieten, Details ins Persönliche verlagern. Was schadet: Rechtfertigungen in Absatzlänge, Zweifel an der Kundeneigenschaft ohne Grundlage, jede Form von Sarkasmus.

Der stärkste Hebel gegen einen schlechten Schnitt bleibt ohnehin die Menge. Zwanzig neue echte Bewertungen verschieben den Durchschnitt zuverlässiger als eine gelöschte. Fragen Sie zufriedene Kunden aktiv – das ist erlaubt, solange Sie die Bewertung nicht mit einem Vorteil vergüten.

Dienstleister oder Anwalt?

Für Betriebe, die mehrere Fälle haben oder denen die Zeit für das Verfahren fehlt, gibt es spezialisierte Anbieter. Sie übernehmen Prüfung, Formulierung und das Nachfassen bei Google. Portale wie ReviewHeld und Bewertungs-Fuchs arbeiten in diesem Bereich.

Achten Sie bei der Auswahl auf drei Dinge:

  • Abrechnung nach Erfolg. Seriöse Anbieter rechnen je tatsächlich entfernter Bewertung ab, nicht pauschal im Voraus.
  • Keine Garantien. Ob Google löscht, entscheidet Google. Wer eine feste Anzahl Löschungen zusichert, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
  • Keine Gegenbewertungen. Anbieter, die positive Bewertungen kaufen oder erzeugen, bringen Sie in Konflikt mit Googles Richtlinien und mit dem Wettbewerbsrecht.

Ein Anwalt für Medien- oder IT-Recht lohnt sich, wenn neben der Löschung auch Unterlassung oder Schadensersatz im Raum steht oder wenn ein rechtskräftiges Urteil angestrebt wird. Gerichtsverfahren dauern in der Regel vier bis sechs Monate.

Was Sie nicht tun sollten

Keine Bewertungen kaufen. Google erkennt Muster, und die Folge ist schlimmstenfalls die Sperrung des gesamten Profils. Keine Mitarbeiter oder Angehörigen bewerten lassen. Keinen öffentlichen Streit mit dem Bewerter führen – das liest sich für Dritte immer schlechter, als man denkt. Und nicht abmahnen, bevor die Rechtslage geprüft ist: Eine unberechtigte Abmahnung kann teuer zurückkommen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text löschen lassen?

Ja, wenn kein Kundenkontakt bestand. Ohne Text fehlt jeder Anhaltspunkt für einen Geschäftskontakt, was die Argumentation eher erleichtert.

Wie lange dauert eine Löschung?

Von wenigen Tagen bei eindeutigen Verstößen bis zu mehreren Wochen mit Nachfassen. Über ein Gerichtsverfahren dauert es Monate.

Erfährt der Bewerter, dass ich gemeldet habe?

Google kontaktiert ihn im Prüfverfahren und fordert Belege an. Ihr Name taucht dabei nicht zwingend auf, der Zusammenhang ist aber meist offensichtlich.

Was kostet ein Anwalt?

Für die außergerichtliche Aufforderung liegen die Kosten üblicherweise im niedrigen dreistelligen Bereich pro Fall. Bei Gerichtsverfahren hängt es am Streitwert.

Kann ich mein Google-Profil einfach löschen?

Technisch ja, praktisch selten sinnvoll. Sie verlieren damit die lokale Sichtbarkeit komplett – und Nutzer können ein neues Profil anlegen lassen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Passionierter Lehrer für Mathematik, Physik und Geschichte im Ruhestand. Ich lebe in Portugal und reise sehr viel und schreibe aktuell an meinem ersten eigenen Buch.