Seit dem 12. Januar 2026 dürfen in Deutschland keine Bleileitungen mehr in der Trinkwasserinstallation betrieben werden. Das Verbot betrifft nicht nur komplette Rohrstränge, sondern auch kleinste Teilstücke, Armaturen und Lötverbindungen aus Blei.
Für Eigentümer ist das eine Pflicht mit Frist, für Mieter ein Anspruch. Dieser Beitrag erklärt, wen es betrifft, wie man Bleirohre erkennt und was jetzt zu tun ist.
Warum Blei im Trinkwasser ein Problem ist
Blei löst sich aus alten Leitungen, vor allem wenn Wasser längere Zeit darin steht. Es reichert sich im Körper an und wirkt bereits in kleinen Mengen auf das Nervensystem. Besonders empfindlich reagieren Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere – für diese Gruppen gibt es keine Menge, die als unbedenklich gilt.
Der Grenzwert liegt derzeit bei 0,010 mg pro Liter. Zum 12. Januar 2028 wird er auf 0,005 mg pro Liter halbiert. Über eine Bleileitung ist dieser Wert praktisch nicht einzuhalten – deshalb der Weg über ein generelles Verbot statt über Grenzwertkontrollen.
Wen betrifft das Verbot?
§ 17 der Trinkwasserverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer Trinkwasserinstallation, Bleileitungen zu entfernen oder dauerhaft stillzulegen – vom privaten Hauseigentümer bis zur großen Wohnungsgesellschaft. Betroffen sind vor allem Gebäude mit Baujahr vor 1973. Danach wurde Blei im Wohnungsbau kaum noch verlegt; in einigen norddeutschen Regionen allerdings noch bis in die frühen 1970er.
Mit erfasst sind auch Leitungen, die innen mit Kunstharz beschichtet wurden – eine Sanierungsmethode, die früher als Alternative zum Austausch galt. Bei diesen Rohren kommt zusätzlich das Risiko hinzu, dass Bisphenol A ins Wasser übergeht, besonders bei Warmwasser.
Die Ausnahmen
Zwei Fristverlängerungen sind möglich, beide nur auf Antrag beim Gesundheitsamt:
- Kurzfristig: Wenn nachweislich rechtzeitig ein Installationsbetrieb beauftragt wurde, dieser die Arbeiten aber aus Kapazitätsgründen nicht fristgerecht schafft.
- Bis 2036: Nur für Gebäude mit eigener Wasserversorgung, deren Wasser ausschließlich im eigenen Haushalt genutzt und nicht an Dritte abgegeben wird – also kein vermieteter Wohnraum. Zusätzlich muss ausgeschlossen sein, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht.
Wer die Frist ohne Genehmigung verstreichen lässt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgelder reichen bis 25.000 Euro, dazu können Anordnungen des Gesundheitsamts kommen – bis hin zur Nutzungsbeschränkung.
Wie erkenne ich eine Bleileitung?
Der Test dauert eine Minute und braucht kein Werkzeug außer einem Schlüssel:
- Farbe. Bleirohre sind mattgrau, ohne den rötlichen Ton von Kupfer und ohne den Glanz von verzinktem Stahl.
- Kratztest. Ritzen Sie die Oberfläche vorsichtig mit einem Schlüssel oder Schraubenzieher an. Blei ist weich, die Kratzstelle wird silbrig glänzend.
- Magnet. An Blei haftet er nicht – an verzinktem Stahl schon. Kupfer ist ebenfalls nicht magnetisch, aber an der Farbe eindeutig zu unterscheiden.
- Form. Bleileitungen sind oft in weichen Bögen verlegt statt mit Winkelstücken, weil das Material sich biegen ließ. Die Verbindungen sind dicke, wulstige Lötstellen.
- Klang. Ein Klopfen auf Blei klingt dumpf, auf Stahl hell.
Sehen Sie sich zuerst die Stellen an, an denen Leitungen sichtbar sind: Keller, Hausanschlussraum, unter der Spüle, im Bad hinter Revisionsklappen. Ein Teil der Installation kann trotzdem im Putz liegen – ein negativer Sichtbefund schließt Blei nicht sicher aus.
Trinkwasseranalyse: wann sie sinnvoll ist
Bleibt nach der Sichtprüfung Unsicherheit, schafft eine Laboranalyse Klarheit. Achten Sie auf zwei Punkte:
Akkreditiertes Labor. Nur Ergebnisse von nach Trinkwasserverordnung akkreditierten Laboren sind gegenüber Behörden und im Streitfall belastbar. Teststreifen aus dem Baumarkt sind es nicht.
Stagnationsprobe. Für Blei ist entscheidend, dass das Wasser vorher mehrere Stunden in der Leitung stand. Eine Probe aus laufendem Wasser zeigt zu niedrige Werte. Das Labor gibt die Vorgehensweise vor – halten Sie sich genau daran, sonst ist das Ergebnis wertlos.
Eine einfache Bleianalyse kostet meist zwischen 30 und 80 Euro.
Wer zahlt den Austausch?
Die Kosten trägt der Eigentümer. Bei vermieteten Objekten handelt es sich um eine Instandsetzung, nicht um eine Modernisierung – eine Umlage auf die Miete ist damit ausgeschlossen.
Die Spanne ist groß. Der Austausch einzelner Teilstücke bewegt sich im dreistelligen Bereich, eine komplette Strangsanierung in einem Mehrfamilienhaus kann fünfstellig werden. Entscheidend ist, wie viel Leitung im Putz liegt und ob ohnehin saniert wird.
Wer nur stilllegt statt austauscht, muss die Leitung dauerhaft und rückbaufrei vom Netz nehmen – eine zugedrehte Absperrung reicht nicht.
Was Mieter tun können
Vermieter geben Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ab. Daraus folgt eine Informationspflicht: Sobald bekannt ist oder zu vermuten steht, dass Bleileitungen vorhanden sind, müssen die Bewohner informiert werden.
Als Mieter haben Sie damit drei Schritte:
- Schriftlich anfragen. Fragen Sie den Vermieter nach den Leitungsmaterialien und setzen Sie eine Frist. Per E-Mail, damit es dokumentiert ist.
- Gesundheitsamt einschalten. Reagiert der Vermieter nicht, ist das Gesundheitsamt zuständig. Es kann die Untersuchung anordnen.
- Mietminderung prüfen. Bei nachgewiesener Belastung kommt eine Minderung in Betracht. Lassen Sie Höhe und Vorgehen anwaltlich oder vom Mieterverein prüfen, bevor Sie einseitig kürzen.
Was hilft bis zum Austausch?
Solange die Leitung noch liegt, senkt eines das Risiko spürbar: Wasser ablaufen lassen, bis es merklich kühler wird – meist ein bis zwei Minuten nach längerer Standzeit. Das Standwasser aus der Nacht ist am stärksten belastet.
Nutzen Sie ausschließlich Kaltwasser zum Trinken und Kochen; warmes Wasser löst mehr Blei. Für Säuglingsnahrung sollten Sie bei bestätigter Bleibelastung auf abgepacktes Wasser ausweichen, bis die Leitung saniert ist.
Ein Wasserfilter ist kein Ersatz für den Austausch. Umkehrosmose hält Blei zwar weitgehend zurück, ändert aber nichts an der gesetzlichen Pflicht und nichts an den Leitungen im Rest der Wohnung. Wie solche Anlagen arbeiten, steht im Beitrag zur Osmoseanlage.
Häufige Fragen
Mein Haus ist von 1985 – kann ich beruhigt sein?
Weitgehend ja. Ab Mitte der 1970er wurde Blei im Wohnungsbau nicht mehr verlegt. Prüfen Sie trotzdem, ob Teilstücke aus einem älteren Vorgängerbau übernommen wurden.
Gilt das Verbot auch für die Leitung von der Straße ins Haus?
Die Hausanschlussleitung liegt beim Wasserversorger, der eigene Austauschprogramme fährt. Ab der Hauptabsperreinrichtung im Gebäude sind Sie zuständig.
Reicht es, die Leitung abzusperren?
Nein. Gefordert ist eine dauerhafte Stilllegung oder Entfernung. Eine geschlossene Absperrung lässt sich wieder öffnen und gilt daher nicht.
Muss ich das beim Verkauf angeben?
Bekannte Bleileitungen sind ein offenbarungspflichtiger Mangel. Verschweigen kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Wo bekomme ich Auskunft über mein Gebäude?
Bei Ihrem Wasserversorger, beim örtlichen Gesundheitsamt und über die Bauakte beim Bauamt. Viele Versorger führen Listen mit Straßenzügen, in denen Blei bekannt ist.

