Die Inanspruchnahme eines Transportdienstes ist im Allgemeinen sicher, da die Verantwortung des Unternehmens für Ihr Hab und Gut eingeschränkt ist. Weder Landes- noch Bundesgesetze schreiben vor, dass Unternehmen für verlorene oder beschädigte Pflanzen, Vieh oder Eigentum entschädigen müssen. Edelmetalle, Schmuck und Geld sind Beispiele für Wertsachen. Wertsachen können alles sein, von Geld bis hin zu Elektronik. Der Bundesverband Möbelspedition e.V. (AM) empfiehlt denjenigen, die wertvolle Gegenstände transportieren, dies selbst zu tun, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen oder eine Umzugsversicherung abzuschließen, um eventuelle Verluste zu decken.
Die Haftung von Umzugsunternehmen ist beschränkt
Im Falle eines Sachschadens haften Umzugsunternehmen bis zu dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag ( 451e HGB), der derzeit 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum beträgt. Wenn Sie teure Gegenstände umziehen oder Gegenstände, die über ihren Geldwert hinaus eine sentimentale Bedeutung haben, kann eine Transportversicherung hilfreich sein.
Ein Umzug sollte schnell und einfach sein. Dennoch kann es schnell zu Problemen kommen: Unfälle und verlorene oder beschädigte Gegenstände während des Umzugs sind oft die Folge von Nachlässigkeit oder mangelnder Vorbereitung. Wer ist dafür verantwortlich? Das hängt von der Art des Umzugs ab, den Sie planen:
Der Spediteur ist für jeden Schaden verantwortlich, den er als ausführender Spediteur verursacht. Dazu gehören alle Probleme, die während der Durchführung der Dienstleistung auftreten, z.B. bei der Annahme, dem Transport oder der Zusammenstellung der Umzugsgüter.
Auf eigene Faust: Wenn Sie sich entscheiden, auf eigene Faust umzuziehen, übernehmen Sie die volle Verantwortung für alle Schäden, die entstehen können. Eine Versicherung für Ihren Umzug oder den Transport kann Sie jedoch vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Umziehen mit Versicherungsschutz
Für Schäden, für die eine Spedition verantwortlich ist, haftet diese. Wenn Sie mit Versicherungsschutz handeln, können Sie beruhigt sein. Kunden, die ihr Hab und Gut selbst verpacken und dem Umzugsunternehmen übergeben, sind durch eine Transportversicherung geschützt. Der Umzugsunternehmer haftet nicht für Schäden an Dingen, die er nicht verpackt hat.
Auch Umzugshelfer können eine Gefahr darstellen. Schäden, die von professionellen Umzugshelfern verursacht werden, sind oft durch eine Versicherung abgedeckt, so dass das Unternehmen, für das sie arbeiten, finanziell verantwortlich ist. Bei privaten Umzugsunternehmen ist das Problem anders gelagert (z.B. bei Studenten). Sie sind in der Regel nicht versichert, so dass Sie als Kunde für alle Kosten im Zusammenhang mit einem Schaden aufkommen müssen.
Benachrichtigen Sie sofort die Leitung des Umzugsunternehmens, wenn Sie einen Schaden feststellen. Wenn etwas kaputt ist, notieren Sie es in einem Schadensprotokoll. Wenn Sie nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung feststellen, dass etwas fehlt oder beschädigt ist, müssen Sie einen schriftlichen Bericht über den Vorfall einreichen. Bitte machen Sie genaue Angaben zu dem entstandenen Schaden. Als Beweis für den Schaden sollten Sie die beschädigten Gegenstände fotografieren. Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage des Marktwerts des Gegenstands, der von den ursprünglichen Kosten abweichen kann. Es empfiehlt sich, einen Kaufvertrag als Nachweis für den Wert der Produkte vorzulegen.
Die Fristen für die Meldung von Schäden während eines Umzugs
Wenn Sie einen Schaden entdecken, melden Sie ihn sofort dem Leiter des Umzugsunternehmens. Halten Sie alle Schäden schriftlich in einem Schadensprotokoll fest. Wenn Sie nach dem Umzug feststellen, dass Gegenstände in der neuen Wohnung fehlen oder beschädigt sind, müssen Sie den Schaden schriftlich melden. Der Schaden muss detailliert beschrieben werden. Machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen, um den Schaden zu dokumentieren. Der aktuelle Wert der Möbel oder Haushaltsgegenstände bestimmt die Höhe der Erstattung. Um den Wert der Gegenstände zu belegen, legen Sie am besten einen Kaufvertrag vor.
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