Gründung einer GmbH

Was braucht man zur Gründung einer GmbH?

Der Wunsch vieler Deutscher ist es, ein eigenes Unternehmen zu gründen und von ihrem Arbeitsplatz unabhängig zu werden. Wir gehen auf alle Einzelheiten der Gründung einer GmbH ein, damit Sie Ihren Wunsch verwirklichen können.

Definition einer GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist unter dem Akronym GmbH bekannt. Die Verantwortung der Eigentümer ist, wie der Name schon sagt, eingeschränkt. Sie sind beispielsweise nicht persönlich verantwortlich und haften nur für das Vermögen der Firma. Eines der Hauptmerkmale von Aktiengesellschaften, zu denen auch die GmbH gehört, ist die beschränkte Haftung.

Die GmbH hat auch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Da sie klagen oder verklagt werden kann, als Vertragspartner fungiert und in eigenem Namen handelt, wird sie manchmal auch als juristische Person bezeichnet.

Die Unterschiede bei den Steuern sind ebenfalls eine Folge der einzigartigen Rechtspersönlichkeit, auf die wir später noch eingehen werden. Außerdem muss eine GmbH die Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs einhalten, da sie immer ein formeller Kaufmann ist (HGB). Das separate GmbH-Gesetz hingegen enthält die genaueren Regeln.

Wie wird eine GmbH gegründet?

Um eine GmbH zu gründen, muss zunächst ein notarieller Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Darin müssen der Name der Gesellschaft, der Sitz, die Art der Geschäftstätigkeit, das Stammkapital und die Kapitaleinlagen angegeben werden. Der Anteil des Unternehmens am Stammkapital ist die Kapitaleinlage.

Sie könnten über eine einfache Gründung nachdenken, wenn Sie keine komplizierten Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag treffen wollen. Diese Form ist nur für kleine Unternehmen mit nicht mehr als drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer möglich.

Wenn Sie die Kriterien erfüllen, müssen Sie ein Musterverfahren verwenden, das einen Geschäftsvertrag, eine Liste der Gesellschafter und eine Bestellung des Geschäftsführers umfasst.

Was kostet die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Wie bereits erwähnt, ist das Verfassen der Satzung oder des Musterprotokolls der erste Schritt zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Außerdem müssen Sie mindestens 25.000 Euro als Stammkapital aufbringen, wobei sowohl Bar- als auch Sachspenden zulässig sind.

Die GmbH existiert jedoch erst dann wirklich, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Dies muss in Teil B geschehen. Für die Eintragung gibt es jedoch einige Voraussetzungen. Dazu gehören die Einzahlung von mindestens 12.500 Euro des Stammkapitals und die Einzahlung eines Viertels des Nennwerts auf jeden Anteil.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, denn die juristische Person kann erst nach der Eintragung ins Handelsregister existieren. Für Geschäfte, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, haften die Aktionäre mit ihrem gesamten Privatvermögen.

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